18.12.2024 | Aktuelles
Neues Kurzgesagt zur StVO-Reform: Die wichtigsten Änderungen auf einen Blick
Nachdem die Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) im Jahr 2020 nur wenige Neuerungen für die kommunale Mobilitätsplanung brachte, trat am 11. Oktober 2024 eine StVO-Reform in Kraft, die viele als „Paradigmenwechsel“ beschreiben. Und das zu Recht. Neben der bisher vorherrschenden Ausrichtung auf Gefahrenabwehr und der Gewährleistung von Sicherheit und Ordnung des Verkehrs spielen nun Klima- und Umweltschutz, Gesundheitsschutz und die städtebauliche Entwicklung eine wichtige Rolle.
Doch was bedeutet das konkret für unsere Mitgliedskommunen in Nordrhein-Westfalen?
Unser neues "Kurzgesagt" fasst die wichtigsten Änderungen, etwa zur Anordnung von Tempo 30, der Einrichtung von Zebrastreifen, dem Bewohnerparken und weitere Neuerungen für die kommunale Mobilitätsplanung kompakt zusammen. Wer tiefer einsteigen möchte, findet am Ende des "Kurzgesagt" Links zu relevanten Veröffentlichungen rund um die neue StVO. Unter anderem zu einem empfehlenswerten Rechtsgutachten, das die Deutsche Umwelthilfe in Auftrag gegeben hat.
Ein klares Bekenntnis zur Vision Zero fehlt zwar weiterhin, dennoch sehen wir die beschlossene Novelle als große Chance für die kommunale Mobilitätswende an. Unsere Teams in Westfalen.Lippe, Rhein-Ruhr und Rheinland unterstützen gerne bei der Umsetzung von Maßnahmen aus dem neuen StVO-Werkzeugkasten. Sobald die Verwaltungsvorschriften zur StVO (VwV-StVO) überarbeitet wurden, werden wir Ihnen auch Informationsveranstaltungen anbieten. Halten Sie einfach unseren Terminkalender für aktuelle Veranstaltungen im Blick.
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DUH | Rechtsgutachten
ZNM | StVO-Reform beschlossen
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