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11.07.2024 | Aktuelles

StVO: Lang erwarteter Meilenstein endlich beschlossen

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 5. Juli eine Reform der Straßenverkehrsordnung (StVO) beschlossen. Nachdem wenige Wochen zuvor bereits das Straßenverkehrsgesetz reformiert wurde, folgten nun entsprechende Änderungen in der StVO. Dass nun erstmalig Anordnungen im Sinne des Umweltschutzes und Klimaschutzes getroffen werden können, ist ein Meilenstein auf dem weg zu einem modernen Straßenverkehrsrecht. Die Reform erweitert den rechtlichen Handlungsspielraum für Kommunen, um die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer*innen zu verbessern und Nahmobilität maßgeblich zu fördern.

Zu den wesentlichen Neuerungen zählen:

  • Erweiterte Möglichkeiten zur Anordnung von Tempo 30 auf sämtlichen klassifizierten Straßen als Lückenschluss zwischen bestehenden vorhanden Tempo-30-Strecken sowie vor Fußgängerüberwegen, Spielplätzen und an hochfrequentierten Schulwegen.
  • Erleichterte Einrichtung von Fußgängerüberwegen und Sonderfahrstreifen z. B. für Busse
  • Schaffung angemessener Flächen für den ruhenden und fließenden Fahrradverkehr sowie den Fußverkehr

Ein Datum für das Inkrafttreten der neuen StVO wurde noch nicht verkündet. Der Bundesrat hat in seinem Beschluss darauf hingewiesen, dass zahlreiche neue Begriffe und Anordnungsmöglichkeiten nun in der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur StVO (VwV-StVO) konkretisiert werden müssen.

Weiterhin fordert der Bundesrat die Bundesregierung dazu auf, die „Vision Zero“ in einer Präambel zur StVO zu etablieren.Über dieses Thema und auch die Enwicklungen rund um die Neuerungen in der StVO halten wir Sie umgehend und ausführlich auf dem Laufenden.


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